Samtgemeinde Dransfeld
Der Samtgemeindebürgermeister

Entgeltordnung

Für das Erlebnisbad in Dransfeld

(gültig ab 15. 2. 2011)

- Beträge einschl. Mehrwertsteuer –


 
1. Einzelkarte
Erwachsene
3,00 €
Kinder und Jugendliche von 3 bis 16 Jahren und Ermäßigte
1,70 €
2. Zehnerkarten
Erwachsene
26,00 €
Kinder und Jugendliche von 3 bis 16 Jahren und Ermäßigte 
14,00 €
3. Gruppenkarten (ab 20 Personen) gilt nur für Schulklassen, Jugendgruppen etc (Gruppen von Kindern und Jugendlichen von 3 – 16 Jahren sowie Ermäßigten)
3. 1. Einzelkarten
Je Teilnehmer 
1,35 € 
3.2. Urlauberkarten für Gruppen
Je Teilnehmer – Gruppenkarte 1Woche gültig :
8,00 €
Für jedeVerlängerungswoche
4,00 €
4. Feierabendtarif (ab 18.00 Uhr)
Erwachsene
1,80 €
5. Jahreskarten
Erwachsene
70,00 €
Kinder und Jugendliche von 3 bis 16 Jahren und Ermäßigte
42,00 €
6. Familienjahreskarten
Für Familien
145,00 €
Familie bestehend aus maximal 2 Erwachsenen mit Kind(ern) und Jugendlichen bis 16 Jahren ( Schüler solange sie sich in Schulausbildung befinden und mit den/dem Erziehungsberechtigten ineinem Haushalt leben auch über dieses Alter hinaus)
Auch Alleinstehende bzw. Alleinerziehende mit Kindern können eine 
Familienkarte in Anspruch nehmen. 
Im Vorverkauf oder bei Erwerb bis zum Ablauf der ersten 4 Wochen der Badesaison
zu einem ermäßigten Entgelt von
130,00 €
7. Urlauberkarte bis zu 3 Wochen gültig 
a)Kinder und Jugendliche von 3 – 16 Jahren und Ermäßigte
14,00 €
b)Erwachsene
28,00 €
c)Familien
42,00 €


 

8. Aktion Kindergeburtstag
Jeder Teilnehmer einer Geburtstagsgruppe (mindestens 8 Personen) zahlt einen redu­zierten Eintrittspreis:pro Kind und Jugendlicher bis 16 Jahre 1,00 €, Erwachsene pro Person1,50 €. Ein entsprechenderNachweis ist vorzulegen.Eine Verrechnung dieser Ermäßigung für Dauerkarteninhaber ist nicht möglich. Jede Person einer Geburtstags­gruppe ohne Dauerkarte kann diese Regelung jedoch voll in Anspruch nehmen. 
Als Ermäßigte(nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises) gelten: 
Studenten, Schüler, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Absolventen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, Schwerbehinderte und Gleichgestellte ab 50 %, Arbeitslose, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII und Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
 

Dransfeld, den 15. 2. 2011

gez. Thomas Galla

Thomas Galla